Allgemeine Geschäfts­bedingungen

  1. Meldepflicht und Ausweis
    1. Eintrag ins Hüttenbuch
      Jeder Nächtigungsgast kann sich bei Ankunft in das Hüttenbuch eintragen und gegebenenfalls weiteren Meldevorschriften nachkommen. Zur leichteren Auffindung Verunglückter und Vermisster wird jedem Hüttengast empfohlen, das Ziel der Bergtour und die Handynummer im Hüttenbuch anzugeben.
  2. Anspruch auf Schlafplätze
    1. Bevorzugten Anspruch auf Schlafplätze
      Bevorzugten Anspruch auf einen Schlafplatz vor allen Hüttengästen haben:
      • Erkrankte oder Verletzte, denen der Abstieg oder der Transport ins Tal nicht zugemutet werden kann;
      • Rettungsmannschaften im Dienst.
    2. Hygienische Auflagen
      Für alle Schlafplätze ist die Verwendung eines Hüttenschlafsacks verpflichtend vorgeschrieben.
    3. Reservierungs- und Stornierungsbedingungen
      1. Es dürfen Vorausbestellungen für max. 90% der Schlafplätze entgegengenommen werden. Die Reservierung des Schlafplatzes muss über das Online Reservierungssystem erfolgen. Die Angabe der Kreditkartendaten (MasterCard, Visa) zur Sicherung des Schlafplatzes ist verpflichtend.
        Die Verteilung der Schlafplätze obliegt alleine dem Hüttenwirt.
      2. Wird eine Reservierung für einen Schlafplatz durchgeführt, so ist ein Beherbergungsvertrag zustande gekommen. Ein rechtsverbindlicher Vertragsabschluss liegt auch bei mündlicher und telefonischer Absprache vor.
      3. Sollten nach Reservierung gemäß Punkt 1 einzelne oder alle vom Gast reservierten Schlafplätze nicht in Anspruch genommen werden, so werden bei Rücktritt bzw. Nichtantritt des Gastes folgende Stornogebühren pro Schlafplatz und Nacht fällig:
        Bei Rücktritt ab 7 Tage vor Anreise: 10 € (pro Person/Nacht)
        Bei Rücktritt ab 3 Tage vor Anreise: 15 € (pro Person/Nacht)
        Rücktritt am Tag der Anreise: 20 € (pro Person/Nacht)
        Diese Stornogebühren sind unabhängig von der Übernachtungsgebühr!
        Die obengenannte Frist errechnet sich ab dem Eingang der schriftlichen Stornierung des Gastes beim Hüttenwirt.
      4. Stornogebühren werden bei Rücktritt bzw. Nichtantritt über die im Reservierungssystem hinterlegten Kreditkartendaten belastet.
        Für die Hütten des DAV gilt deutsches Recht.
      5. Ein kostenfreier Rücktritt ist generell möglich, wenn nachweislich der Hüttenzustieg bzw. die Anreise zum Ausgangsort aufgrund höherer Gewalt (z.B. Lawinengefahr, Murenabgang) nicht möglich ist. Die Pächter sind bei einem Rücktritt umgehend zu informieren!
        Schlechtes Wetter ist kein Stornierungsgrund!
      6. Alle Entscheidungen betreffend Touren, Routen, Wetter- und Lawinensituation etc. liegen in der Verantwortung des Gastes. Die Haftung seitens der Hüttenverantwortlichen für Schäden jeglicher Art ist ausgeschlossen.
  3. Übernachtungsgebühren
    1. Die aktuellen Übernachtungsgebühren sind auf der Seite „Übernachtung“ zu finden
      Die angegebenen Preise stehen für eine Übernachtung ohne Verpflegung.
      Die Gebühren können vor Ort beim Pächter in Bar oder mit EC-Karte bezahlt werden.
    2. Infrastrukturbeitrag
      Selbstversorgung ist nicht gestattet. Ausgenommen sind DAV-Mitglieder und Gleichgestellte, in den für Selbstversorgung vorgesehenen Bereichen. Tagesgäste entrichten bei Selbstversorgung für die Nutzung der Infrastruktur der Hütte 2,50 € und Nächtigungsgäste 5 € pro Übernachtung. Mitgebrachte alkoholische Getränke dürfen generell nicht getrunken werden.
    3. Überbelegung
      Eine Überbelegung rechtfertigt keine Tarifminderung.
  4. Erste Hilfe Material
    In der Hütte sind Erste Hilfe Materialien in notwendigem Maße durch die Hüttenverwaltung bereitzustellen und im Vorraum vorhanden.
  5. Verhalten in der Hütte und ihrem Umfeld
    1. Rücksichtnahme und Abfallbeseitigung
      Jede Besucherin und jeder Besucher hat sich in der Hütte und ihrem Umkreis so rücksichtsvoll zu verhalten, dass sie bzw. er andere Personen nicht stört. Die Hütte und ihr Umfeld sind sauber zu halten, und alle Gäste haben zum Schutz der Gebirgswelt ihren eigenen Abfall selbst zur ordnungsgemäßen Entsorgung ins Tal mitzunehmen.
    2. Hüttenruhe
      Generell soll von 23 Uhr bis 7.00 Uhr in der Hütte Ruhe herrschen. Die Hüttenverwaltung kann den Beginn der Hüttenruhe auch zu einem früheren Zeitpunkt, spätestens jedoch ab 24.00 Uhr festsetzen. Früh Aufstehende sollten sich so verhalten, dass sie die Hüttenruhe nicht stören.
    3. Musizieren und Konzerte
      Das Spielen von Musikinstrumenten ist nur im Einvernehmen mit der Hüttenverwaltung gestattet. Musikalische Darbietungen gegen Eintrittsgeld sind grundsätzlich nicht gestattet.
    4. Rundfunk-, Fernseh- und Musikgeräte
      Rundfunk-, Fernseh- und Musikgeräte dürfen weder in den Aufenthalts- und Schlafräumen noch im Hüttenbereich benutzt werden. Ausgenommen sind der Empfang des Wetter- und des Lawinenlageberichtes bzw. der Betrieb von Audiogeräten mit Kopfhörern außerhalb der Hüttenruhe. Die Hüttenverwaltung kann für bestimmte abgeschlossene Räume Ausnahmen zulassen, wenn die Gewähr besteht, dass die Gäste in den übrigen Räumen dadurch nicht gestört werden.
    5. Rauchen
      Rauchen ist in der gesamten Hütte verboten.
    6. Verhalten im Schlafraum
      In den Schlafräumen darf weder gekocht noch gegessen werden. Sie dürfen nicht mit Berg-und Skischuhen betreten werden. Das Hantieren mit offener Flamme (Kerzen, Gaskocher etc.) ist nicht gestattet.
    7. Verhalten bei Platzmangel
      Bei Platzmangel dürfen Sitzplätze in den Gasträumen nicht im Voraus belegt werden; auf Wartende ist Rücksicht zu nehmen.
    8. Mitnahme von Haustieren
      In allen Schlafräumen sind Haustiere verboten! Auf der Tutzinger Hütte gibt es ein 4-Bett Zimmer in dem man mit Hund nach vorheriger Abstimmung mit dem Hüttenwirt (per Mail) übernachten kann.
      Zusätze: Sofern Haustiere gestattet sind,
      • sollten grobe Verunreinigungen festgestellt werden, wird eine Reinigungsgebühr erhoben.
      • dürfen diese die Hütte nur gereinigt und trocken betreten.
      • dürfen diese aus hygienischen Gründen nicht im Bett und nicht auf den AV-Decken liegen.
      • Eine entsprechende Haustierdecke ist vom Tierhalter mitzuführen.
    9. Beschädigung
      Für jede fahrlässige oder vorsätzliche Beschädigung der Hütte oder ihrer Einrichtung hat die Verursacherin bzw. der Verursacher aufzukommen. Für das Verhalten von Kindern sind die Eltern oder die sie begleitenden Personen verantwortlich.
  6. Aufsicht, Beschwerden
    1. Hausrecht
      Die Hüttenverwaltung übt das Hausrecht aus.
    2. Verstoß gegen die Hüttenordnung
      Wer diese Hüttenordnung nicht einhält, kann von der Hütte verwiesen werden.
    3. Handhabung von Beschwerden
      Beanstandungen und Beschwerden sollen an Ort und Stelle behoben werden. Ist dies nicht möglich, sind sie schriftlich an das Hüttenteam zu richten.